Werkstattrat und Frauenbeauftragte
Er wird in seinem Amt von einer Vertrauensperson aus den Reihen des Personals unterstützt.
Der Werkstattrat hat Mitwirkungs- und Unterrichtungsrechte und wahrt die Rechte der Mitarbeiter im arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis.
Die Frauenbeauftragte wird von den Mitarbeiterinnen gewählt. Sie setzt sich für die Rechte von Frauen in der Werkstatt ein. Die Frauenbeauftragte wird in ihrem Amt von einer Vertrauensperson aus den Reihen des Personals unterstützt und ist
Ansprechpartnerin für Themen wie:
- Gleichstellung von Frau und Mann
- Vereinbarkeit von Familie und Arbeit
- Schutz vor seelischer, körperlicher und/oder sexueller Gewalt