Aufnahme
Für eine Aufnahme in die Werkstatt müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist wegen Art oder Schwere einer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich.
- Die Aufnahme ist abhängig von einer Kostenübernahme der zuständigen Sozialleistungsträger.
- Besteht ein außerordentliches Pflegebedürfnis, eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung oder kann auch nach entsprechender Förderung ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht erbracht werden, ist eine Aufnahme in die Werkstätten nicht möglich. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob der Besuch der Förderstätte angeboten werden kann.
Eingangsverfahren
Im Eingangsverfahren wird geprüft, ob die Werkstätte die geeignete Einrichtung für die Eingliederung des Menschen in das Arbeitsleben ist.
Das Eingangsverfahren dauert mindestens 4 Wochen bis maximal 3 Monate.