Ausgelagerte Arbeitsplätze / Praktika
Voraussetzung: erfolgreiche/s Praktikum/Praktika/ausgelagerter Arbeitsplatz
- Geeigneter Betrieb
- Bereitschaft und Fähigkeit des Mitarbeiters zu mehr Eigenständigkeit
- Bereitschaft des Betriebs, bei einem ausgelagerten Arbeitsplatz, Entgelt zu entrichten, aus dem der Lohn des Mitarbeiters bezahlt werden kann
- Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit
Organisatorisches
- Status Werkstattmitarbeiter bleibt erhalten
- Kooperationsvereinbarung mit allen Beteiligten ist zu schließen
- Lohnabrechnung, Abführung der Sozialabgaben durch die WfbM
- Außenarbeitsplatz flexibel (Tag, Tage, Vollzeit, Teilzeit …)
- Abstimmung/Information Kostenträger
- Beförderung
Im Rahmen der beruflichen Weiterentwicklung absolvieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf eigenen Wunsch, Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsplatz.
(Einsatzstellen: Altenheime, Bauhof, Baumärkte, Einzelhandel, Kindergärten, Reiterhöfe, Montessori Kinderhaus, Autohaus, Haus St. Maximilian...)
Darüber hinaus entstehen ausgelagerte Arbeitsplätze, an denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beruflich weiterentwickeln können.
- Holzhandlung (Helfertätigkeit im Arbeitsalltag, einfache Maschinenarbeiten, …)
- Stadtgärtnerei (Einsätze im Außendienst/Stadtgebiet, Pflanzarbeiten, Reinigungsarbeiten, …)
- Bauhof (Winterdienst, Mäharbeiten, Entsorgungsarbeiten, …)
- Reiterhof (Heunetze befüllen, Kehr- und Mistarbeiten,…)
- Biokreis e.V. (Bürotätigkeiten, Arbeiten mit Tieren, Arbeiten im landwirtschaftlichen Bereich,…)
- Haus der Jugend / Haus St. Max (Küchenhilfe, Tätigkeiten in der Hauswirtschaft, …)
- Kindergärten / Montessori Kinderhaus (hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Mithilfe bei der Betreuung der Kinder)
- Autohaus (Einblick in den Beruf des Mechanikers)